Gemeinderat nimmt Stellung zum Entwurf Regionaler Raumordnungsplan
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. April zum zweiten Mal nach 2021 Stellung genommen zum Entwurf des "Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar".
Unsere Gemeinde gehört zu "Metropolregion Rein-Neckar", diese umfasst Bereiche aus Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie macht einheitliche Planungsvorgaben für alle Kommunen in der Region, mit denen die zukünftige Entwicklung gesteuert werden soll. Für uns besonders wichtig ist das Thema "zukünftige Wohnflächen". Dazu werden die Kommunen in gewisse Klassen eingeteilt und es werden sogenannte Flächenreserven definiert. Das hat zwar momentan keine Auswirkungen, kann aber in Jahren einmal wichtig werden für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten unserer Gemeinde. Der Gemeinderat ist einhellig unzufrieden mit der Klassifizierung unserer Gemeinde und mit der Definition der Flächenreserven und hat deshalb einstimmig eine Stellungnahme abgegeben. Sie lautet:
Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar: hier: 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans RheinNeckar, Kapitel 1.4 "Wohnbauflächen" und 1.5 "Gewerbliche Bauflächen"
Die Ortsgemeinde ist nicht einverstanden mit der Behandlung ihrer am 14. 7. 2021 beschlossenen Stellungnahme, der nicht gefolgt wurde.
Die von ihr angeführten Argumente für eine geänderte Einstufung werden nicht ausführlich und genügend gewürdigt, statt dessen werden als maßgebend die allgemeinen Kriterien zur Begründung der Planfortschreibung
Die Ortsgemeinde hat verstanden, dass die Definition der heranzuziehenden Potenzialflächen von vornherein für alle im Bereich des Regionalplanes liegenden Kommunen gleichermaßen gilt. Sie ist aber nach Auffassung der Ortsgemeinde deshalb für alle Kommunen nicht sinnvoll.
Wenn der Regionalplan eine Steuerfunktion für die zukünftige Entwicklung ausüben soll ist es nicht sinnvoll, dass Bauflächen, die bereits längst überplant und mit positiv beschiedenen Bauvoranfragen oder sogar Bauanträgen belegt sind für die zukünftige Planung noch als Potenziale gewertet werden.
Die Ortsgemeinde hat zusammen mit der Verbandsgemeinde Leiningerland bereits die angeblichen Flächenreserven in Raum+Monitor überarbeitet und ist dabei, sie weiter zu aktualisieren. Zahlreiche früher noch als Flächenreserve gekennzeichnete Flächen sind längst zur Bebauung genehmigt und vorgesehen.
Die Ortsgemeinde wird durch die Vorgaben des Raumordnungsplanes in der Verwendung der in ihrem Besitz befindlichen Flächen und in ihrer Planung und ihren Entwicklungsmöglichkeit direkt betroffen. Sie stellt deshalb noch einmal fest, dass sie mit den Vorgaben im Entwurf der 2. Offenlegung nicht einverstanden ist und behält sich rechtliche Schritte vor a) bezüglich des Inhaltes des Entwurfs und b) bezüglich des Zustandekommens des Entwurfs des Raumordnungsplanes und der angewandten rechtlichen Normen (Normenkontrolle).