Verwaltungsgericht fordert Überarbeitung der Ausbaubeitragssatzung!
Kurze Informationen zum Urteil des Verwaltungsgerichts zu unserer Satzung für wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau
Wie bekannt gilt seit einem Ratsbeschluss im Jahr 2021 die Satzung über wiederkehrende Ausbaubeiträge für unsere Straßen. Grundlage dafür ist die Gesetzgebung des Landes Rheinland-Pfalz. Die erste Straße, die nach dem neuen Beitragsrecht abgerechnet wurde ist die Dorfstraße. Die vorläufigen Beitragsbescheide wurden zugestellt. Die Endabrechnung steht noch aus. Sie wird zu geringfügigen Rückzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger führen, da die Straße etwas weniger kostete als geplant. Inzwischen hat aber die Klage eines Bürgers gegen die Satzung am 15. April zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt geführt, das die von uns beschlossene Satzung aufhebt und ihre Überarbeitung nötig macht.
An der grundsätzlichen Finanzierung des Straßenausbaus wird sich dadurch nichts ändern. Das Gericht bestätigte auch den Gemeindeanteil von 30 % der Ausbaukosten der Dorfstraße. Es verlangt in seinem Urteil jedoch die Überprüfung der von uns beschlossenen Abrechnungsgebiete, dabei stützt es sich zum Teil auf Urteile, die es zum Zeitpunkt der Verabschiedung unserer Satzung noch nicht gab. Einige Beispiele: Der Seckenhäuserhof soll genau wie der Margarethenhof in das Abrechnungsgebiet einbezogen werden. Das separate Abrechnungsgebiet Unterselighof soll ggf. mit dem restlichen Abrechnungsgebiet zusammen gelegt werden. Gebiete im Außenbereich wie z. B. Kleinfrankreich und Wochenendgebiete wie Wolfshohl und Unterer Herrnkopf usw. sollen, auch wenn es dort keine gewidmeten und ausgebauten Straßen gibt daraufhin überprüft werden, ob sie ebenfalls mit herangezogen werden usw. Das alles wird einer sorgfältigen juristischen Überprüfung bedürfen und viel Zeit und bürokratischen Aufwand erfordern. Dies alles wird nach der Wahl in der neuen Legislaturperiode stattfinden. Ich gehe fest davon aus, dass der neue Bürgermeister und der neue Gemeinderat Sie dann rechtzeitig in die Informationen einbeziehen. So viel für heute als erste Information.